Bonitätsprüfung

„Wir gehen für Sie auf Nummer sicher!“

Ein Käufer ist nur dann auch ein guter Käufer, wenn er in der Lage ist seine finanziellen Verpflichtungen, die sich für ihn aus dem notariellen Kaufvertrag ergeben, vollumfänglich zu erfüllen (Bonität).

Vor Vertragsschluss prüfen wir die Bonität jedes Käufers – es muss gewährleistet sein, dass die  finanziellen Mittel zur Erfüllung der Kaufpreisschuld und aller Kaufnebenkosten zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zur Verfügung stehen. Entsprechend werthaltige Nachweise werden von uns verlangt.

Darüber hinaus, muss auch der notariell zu schließende Kaufvertrag sicherstellen, dass der Käufer das Eigentum an der gekauften Immobilie erst dann erhält, wenn auch der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde und dies vom Verkäufer auch bestätigt wurde.

Mit sehr viel Erfahrung und großer Sorgfalt widmen wir uns diesem Thema vor dem notariellen Verkauf jeder Immobilie. Die berufliche Vita unserer Geschäftsleitung ist Ihnen dafür ein Garant. Sie verfügt über viele Jahre Erfahrung im Kreditgeschäft diverser Banken, im Forderungsmanagement größerer Wirtschafts- und Industrieunternehmen und ist bis heute nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassener Inkassomandatar für das Unternehmen, beaufsichtigt durch den Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe.

Wir gehen für Sie auf Nummer sicher!

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