Energieausweis
Die energitische Bewertung eines Gebäudes
Geregelt ist der Energieausweis seit dem 01.11.2020 im GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Das GEG führt die ehemaligen Rechtsnormen des Energieeinspargesetz (EnEG), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV), zuletzt novelliert in 2016, zusammen.
Es wird in zwei Arten des Energieausweises unterschieden, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten sowie bei Einfamilienhäusern mit nach dem 1. November 1977 eingereichten Bauantrag, reicht in der Regel der günstigere Verbrauchsausweis.
Bei Mehrfamilienhäusern bis zu 4 Wohneinheiten sowie bei Einfamilienhäusern mit Bauantrag, vor dem oben genannten Datum muss der aufwendigere Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Möglicherweise stellen sich Ihnen viele Fragen, wie zum Beispiel: Welchen Energieausweis benötige ich? Wie unterscheiden sich die beiden Energieausweise und was kostet der jeweilige Energieausweis?
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