Energieausweis

Die energitische Bewertung eines Gebäudes

Geregelt ist der Energieausweis seit dem 01.11.2020 im GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Das GEG führt die ehemaligen Rechtsnormen des Energieeinspargesetz (EnEG), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV), zuletzt novelliert in 2016, zusammen.

Es wird in zwei Arten des Energieausweises unterschieden, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.  Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten sowie bei Einfamilienhäusern mit nach dem 1. November 1977 eingereichten Bauantrag, reicht in der Regel der günstigere Verbrauchsausweis.

Bei Mehrfamilienhäusern bis zu 4 Wohneinheiten sowie bei Einfamilienhäusern mit Bauantrag, vor dem oben genannten Datum muss der aufwendigere Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Möglicherweise stellen sich Ihnen viele Fragen, wie zum Beispiel: Welchen Energieausweis benötige ich? Wie unterscheiden sich die beiden Energieausweise und was kostet der jeweilige Energieausweis?

Übrigens, beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, übernehmen wir bei einem erfolgreichen Verkauf, die für den Energieausweis anfallenden Kosten.

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