EnEV 2014 tritt zum 01.05.2014 in Kraft.

Eigentümer / Vermieter aufgepasst! Bußgelder drohen!

Der Energieausweis – Eine der wesentlichen Änderungen der EnEV 2014 besagt, dass ab 01.05.2014 spätestens zur Besichtigung einer zum Verkauf oder zur Vermietung anstehenden Immobilie ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss.

Eine Verpflichtung die jeden Verkäufer / Vermieter einer Immobilie trifft. Ausnahmen bilden hier lediglich denkmalgeschützte Gebäude.

Liegt der Energieausweis bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Anzeige der zu verkaufenden / vermietenden Immobilie vor und wird diese in kommerziellen Medien geschaltet (Beispiel: Tageszeitung. Internetportalen etc.), dann muss diese Anzeige auch bestimmte Pflichtangaben in Bezug auf den Energieausweis beinhalten.

Beides sind Pflichten die sich aus der neune EnEV 2014 ergeben, die bei Nichterfüllung strafbewährt sind und mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern belegt werden können.

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

Erfolgreich vermittelt

Altstadt Baden-Baden

Diese Immobilien haben wir bereits erfolgreich vermittelt!

weiter lesen…

Kundenmeinungen

Tulpen Baden-Baden

Referenzschreiben – Kundenmeinungen schwarz auf weiß!

weiter lesen…

Immobilie verkaufen

Lichtentaler Allee Baden-Baden

Gut beraten – von Anfang an in ausgezeichneten Händen!

weiter lesen…